Rotenburg an der Fulda (amtlich Rotenburg a
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Hersfeld-Rotenburg
Einwohner
13.848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
36199
Vorwahl
06623
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rotenburg a. d. Fulda
Marktstraße 1
36199 Rotenburg an der Fulda
2. Finanzamt Rotenburg a. d. Fulda
Am Kirchberg 1
36199 Rotenburg an der Fulda
3. Agentur für Arbeit Rotenburg a. d. Fulda
Am Bahnhof 1
36199 Rotenburg an der Fulda
Gemeinde Rotenburg an der Fulda – Öffnungszeiten
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Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rotenburg an der Fulda in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen befassen sich hauptsächlich mit Planungen in Bad Hersfeld und allgemeinen Informationen zu Bauleitplanverfahren in anderen Orten.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.